Max Witte hat einen wöchentlichen Löserwettbewerb (Max' Montags-Mysterium) für Schachprobleme
ins Leben gerufen. Eine gute Idee! Einsendeschluss (idealerweise per Mail an
Max Witte) ist jeweils Sonntag, 24 Uhr. Viel Spaß!
49. Schachproblem (Einsendeschluß 7. August 2022)
Die hier und in den folgenden Wochen benutzte Terminologie versteht sich in den meisten Fällen nicht von selbst und ist jeweils erklärungsbedürftig.
Sie geht auf Ludwig Zagler (Zur Systematik der Einzügerkonstruktionsthemen, feenschach 10/1972)
und Erich Bartel (Einzügerrekorde mit minimalem Material, Augsburg 1984) zurück.
Bei freiwilligen Pattverpflichtungen geht es um Folgendes:
Im Satzspiel (d. i. das Geschehen, das sich entwickelt, wenn Schwarz statt Weiß am Zuge wäre)
kann Schwarz pattsetzen, muss es aber nicht.
In der Ausgangsstellung kann Weiß den Schwarzen zwingen, ihn pattzusetzten.
Jeder seiner Züge, der Schwarz zur Pattsetzung zwingt, wird freiwillige Pattverpflichtung genannt.
In der (legalen) Ausgangsstellung gibt es keine Umwandlungsfiguren.
Umwandlungszüge des Weißen sind nicht zulässig.
Umwandlungszüge des Schwarzen im Satz oder nach dem weißen Zug schon.
Den Rekord mit minimalem Material hält seit 1982 Theodor Steudel:
Beispiel: Theodor Steudel, Jugendschach 1982 [PDB-Nr. P1402316]
Der absolute Rekord auf dem Gebiet der freiwilligen Pattverpflichtung ist mir nicht bekannt.
Mithilfe des PDB-Servers ist er jedenfalls nicht zu finden.
Bei unserem Wettbewerb möge es um möglichst große Effizienz gehen.
Das folgende Beispiel zielt in diese Richtung, lässt sich aber noch verbessern:
Der aufmerksame Leser wird bemerkt haben, dass es einen engen Zusammenhang von freiwilligen Pattverpflichtungen
und freiwilligen Patterzwingungen (s. MMM 33) gibt.
In beiden Fällen wird die weiße Dame geopfert; in ersterem Fall kann sie schon im Satzspiel geschlagen werden,
in letzterem Falle nicht. Diese Erkenntnis mag womöglich von Nutzen sein ...
49. Aufgabe: Freiwillige Pattverpflichtungen, Max Witte
Konstruiere eine legale Stellung ohne Umwandlungsfiguren mit möglichst großer Effizienz bezüglich freiwilliger Pattverpflichtungen. Der Quotient freiwillige Pattverpflichtungen/Steineanzahl möge also maximal sein. Dabei gelte die Bedingung Steineanzahl > 4. Eine freiwillige Pattverpflichtung liegt vor, wenn 1.) Schwarz, wäre er am Zug, pattsetzen könnte, aber nicht müsste; 2.) Weiß die Pattsetzung durch Schwarz erzwingen kann. Keine weißen Umwandlungszüge sind zulässig, wohl aber schwarze im Satz oder nach den weißen Themazügen. [Lösung]